Übersicht Lüftungsanlagen

Durch Verbesserung der Luftdichtheit bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand reduziert sich der natürliche Luftwechsel im Gebäude, was häufig zu Problemen mit der Raumlufthygiene und Schimmelpilzbildung führt. Klassisches Beispiel ist der Fenstertausch in einem ansonsten nicht weiter sanierten Gebäude. Hier sollte mit lüftungstechnischen Maßnahmen abgeholfen werden.

 
Hinweise zum richtigen Lüften und dem Zusammenhang von relativer und absoluter Luftfeuchte finden Sie hier.
Informationen zur regelmäßigen Hygieneinspektion von Lüftungsanlagen finden Sie hier.

 

Nicht von ungefähr wird seit 2009 bei relevanten Verbesserungen der Luftdichtheit im Bestand in der DIN 1946-6 gefordert, dass ein Lüftungskonzept erstellt wird, was zwangsläufig zu lüftungstechnischen Maßnahmen zumindest für den Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Feuchtschäden z.B. durch Einbau von Fensterfalzlüftern und Abluftventilatoren führt. Darüber hinaus gehende lüftungstechnische Maßnahmen durch Einbau von Lüftungsgeräten zur Sicherstellung eines hygienischen und energiesparenden Luftwechsels sind jedoch sehr zu empfehlen und bei energetischen Sanierungen fast zwangsläufig, um aufwändige Dämmmaßnahmen nicht durch weiterhin hohe Lüftungswärmeverluste zu konterkarieren.

 

Ziele

Ziel des Einbaus von Lüftungstechnik ist:

  • die Verbesserung der Raumluftqualität durch Abfuhr von (1) durch die Wohnnutzung erzeugter Feuchtigkeit, die je nach Anzahl der Bewohner, Nutzungsdauer und -art, bzw. Ausstattung mit Pflanzen und ähnlichem pro Person mehrere Liter pro Tag betragen kann und ohne Lüftung zu Feuchteschäden und insbesondere Schimmelbildung führen würde; von CO2, das von Menschen und Tieren als Schadstoff ausgeatmet wird, in höheren Konzentrationen gesundheitsschädlich wirkt und bereits ab Konzentrationen von 1.000 ppm zumindest das Konzentrationsvermögen einschränkt, was z.B. ein Grund für schläfrige Stimmung in schlecht gelüfteten Klassenzimmern sein kann; (2) von weiteren Innenraumschadstoffen, die sich bei durch Sanierungsmaßnahmen reduziertem Luftwechsel verstärkt in Innenräumen durch zuvor unproblematische Emissionen aus dem Gebäude und aus Einrichtungsgegenständen konzentrieren können (u.a. leicht flüchtige Stoffe aus der Gruppe der VOC, aber auch schwerer flüchtige Stoffe – ein weiterer Grund für schläfrige Stimmung) und (3) durch Ausfilterung von Staub und Pollen aus der Außenluft, die dann nicht mehr wie zuvor über offene Fenster in das Gebäude gelangen;
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  • die deutliche Reduzierung von Lüftungswärmeverlusten, die nach einer Sanierung ansonsten den Großteil des Wärmeverlustes eines Gebäudes ausmachen können und durch effiziente Lüftungstechnik um bis zu 95% reduziert werden können;
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  • die Erhöhung des Komforts durch ein nutzerunabhängiges automatisiertes und bedarfsgesteuertes Lüften. Bei einem Gebäude mit weitgehend luftdichter Hülle müssten ansonsten je nach Nutzungsintensität und Ausstattung etwa alle zwei Stunden die Fenster für 5-10 Minuten weit geöffnet werden, was in der Praxis kaum realistisch ist.

 

Systeme

Zur Verfügung stehen bei der Sanierung genauso wie im Neubau verschiedene Arten von Lüftungstechnik, die zum einen unterschieden werden können in Abluftanlagen und in Anlagen mit Wärmerückgewinnung und zum anderen in zentrale und dezentrale Anlagen.
 
Abluftanlagen besitzen keine Wärmerückgewinnung, können aber Feuchtigkeit und Innenraumschadstoffe nutzerunabhängig reduzieren und so für Raumluftqualität sorgen. Solche Anlagen sind in der Erstellung kostengünstig und werden deshalb häufig bei Mietwohnungen eingesetzt, bei denen der Vermieter Probleme mit Schimmelpilzbildung vermeiden, jedoch nicht unbedingt in die Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten seiner Bewohner investieren will. Abluftanlagen haben mindestens in der Fassade befindliche Außenluftdurchlässe (ALD), durch die Zuluft in die Räume gelangt und ggf. auch wieder austritt. Diese dürfen nicht verschließbar sein. Häufigstes Beispiel dieser Art von Lüftungstechnik ist der Einbau von Fensterfalzlüftern, die je nach Typ bereits ab € 20 zu haben sind und bereits im Werk, bei den meisten Modellen auch nachträglich, in den Spalt zwischen Fensterrahmen und -flügel eingebaut werden, jedoch nur zu einem Mindestluftwechsel beitragen können, da die durch solche Lüfter strömende Luftmenge gering ist. Unterschied der Lüfter gegenüber einem leicht geöffneten Fenster ist, dass bei höherem Winddruck der Lufteintritt durch Klappen reduziert wird.

Andere ALD sitzen direkt im Fensterstock oder in der Außenwand und regeln die Klappenöffnung und damit die Zuluftmenge in Abhängigkeit von Winddruck oder auch Luftfeuchte und / oder CO2-Gehalt in der Wohnung und können auch größere Volumenströme realisieren. Eine verbesserte Wohnungslüftung mittels Abluftanlage besitzt neben ALD einen oder mehrere Abluftschächte, die meist in den Feuchträumen, d.h. Bad und / oder Küche angeordnet sind, über die die über die Fassade einströmende Zuluft wieder nach außen befördert wird. In älteren Geschosswohnungsbauten sind solche meist nur über Thermik betriebene Abluftschächte häufig in innenliegenden Bädern und Küchen zu finden, heute werden aus Gründen der besseren Effizienz meist ventilatorbetriebene Abluftanlagen eingesetzt, wobei Ventilatoren entweder in den einzelnen Wohnungen oder auch zentral am Schachtende (z.B. im Dach) angeordnet werden können. Mit einem ggf. zeitgesteuerten Ventilator und evtl. zusätzlich Feuchte- und CO2-Sensor lässt sich der Luftwechsel in einer Wohnung genau auf die Erfordernisse einstellen. Aufgrund der zwischenzeitlich sehr günstigen Sensortechnik sind bedarfsgeführte Lüftungseinrichtungen nicht mehr nur Premiumprodukten vorbehalten.

Dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden meist in die Außenwand eingebaut und besitzen entweder einen Wärmetauscher (meist Kreuzstromwärmetauscher) mit permanentem Zu- und Abluftstrom oder einen Latentwärmespeicher, durch den Zu- und Abluft intermittierend geführt werden, weshalb sie auch Reversierlüfter heißen. Nachteil dezentraler Anlagen ist eine je nach Gerät und zusätzlichen Schalldämmmaßnahmen nicht völlig zu vermeidende Geräuschemission, die v.a. in höheren Leistungsstufen störend wirken kann. Vorteil ist, dass sie wenig Platz und kein Leitungssystem für die Luftführung benötigen, das bei der Sanierung nachträglich installiert werden müsste, aber auch Fragen bzgl. Instandhaltung und Hygiene aufwirft.
Die zuerst genannten Anlagen sind bauartbedingt deutlich größer und auch teurer, können dafür aber auch größere Volumenströme realisieren und haben meist etwas bessere Wärmerückgewinnungsgrade.

Reversierlüfter werden meist in eine Kernbohrung in die Wand eingesetzt und sind kostengünstig, einfach und vielseitig einsetzbar. Empfohlen wird, sie im Verbund von mehreren Geräten zu betreiben, bei denen auf einer Seite Zuluft einströmt und auf der anderen Seite gleichzeitig Abluft abgeführt wird, um eine bessere Durchströmung der Räume zu erzielen. Die Volumenströme liegen jedoch bauartbedingt bei max. 50 m³/h, in der Praxis aufgrund der Geräuschentwicklung jedoch eher nur bei ca. 20 m³/h wobei aufgrund der Tatsache, dass Luft nicht stetig in eine Richtung bewegt wird, der effektive Luftwechsel meist nochmals geringer ist.

Zentrale Lüftungsanlagen können nochmals in wohnungszentrale und gebäudezentrale Lüftungsanlagen unterschieden werden. Bei Anlagen, die mehrere Wohnungen versorgen, sind Brandschutzanforderungen zu berücksichtigen, was größeren Aufwand und auch Wartungskosten für Brandschutzklappen bedeutet. In der Praxis werden deshalb häufiger zentrale Geräte jeweils nur für eine Wohneinheit realisiert. Zentrale Anlagen verfügen über Luftkanäle vom Gerät zu den einzelnen Räumen, die meist sternförmig verlegt werden, um Abzweigungen, Klappen und Volumenstromregler zu vermeiden. Hierdurch ergeben sich jedoch größere Kanalvolumina im Bereich des Zentralgerätes, weshalb gelegentlich auch Kanalsysteme mit späterer Verzweigung zum Einsatz kommen. Bei einem verzweigten Kanalsystem sollte die Revisions- und Reinigungsfähigkeit z.B. über gut zugängliche Revisionsklappen berücksichtigt werden, um später Probleme zu vermeiden. Bei sternförmigen Systemen kann jeweils vom Verteilerkasten bis zum Ventil im fraglichen Raum problemlos trocken oder ggf. auch nass gereinigt werden.
Die Schallentwicklung des Lüftungsgerätes spielt bei zentralen Lüftungsanlagen kaum eine Rolle, da sie gut über direkt hinter dem Gerät befindliche Schalldämpfer auf ein fast unhörbares Maß reduziert werden kann, wogegen ggf. die Schallübertragung zwischen einzelnen Räumen bei verzweigten Kanalsystemen mit zusätzlichen Schalldämpfern, die allerdings wiederum aufwändiger zu reinigen sind, zu berücksichtigen ist.

 

Vorgaben

Für die Planung von Lüftungsanlagen ist v.a. die DIN 1946-6 (aktuelle Fassung von Dezember 2019) relevant, die in mehrere Teile gegliedert ist. Die Norm gilt darüber hinaus auch für eine sogenannte „freie Lüftung“ (Fensterlüftung). Definiert werden die Anforderungen an Planung, Ausführung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung der notwendigen Komponenten, jeweils mit der für jede Art von Wohnung erforderlichen nutzerunabhängigen Lüftung zum Feuchteschutz und darüber hinausgehender Maßnahmen, unter Berücksichtigung bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer sowie energetischer Gesichtspunkte. Beschrieben wird außerdem ein für neue und sanierte Wohnungen zwingend erforderliches Lüftungskonzept mit Berechnungsgrundlagen und nutzungs- bzw. flächenbezogenen Volumenströmen. Eingegangen wird außerdem auf die Kombination von Feuerstätten und Lüftungstechnik.
Für die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen gilt ergänzend DIN 18017-3, die Mindestvolumenströme für permanenten oder temporären Abluftbetrieb zwischen 20 und 60 m³/h vorsieht. Für die Verbrennungsluftversorgung gilt außerdem die DVGW-TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen). U.a. ist hierbei je kW Nennleistung ein Raumvolumen von mind. 1 m³ bereit zu stellen, der Verbrennungsluftbedarf entspricht 1,6 m³/h je kW Nennleistung, der zusätzlich zu den für die Lüftung erforderlichen Volumenströmen zur Verfügung stehen muss.

 

Lüftungskonzept

Stichpunktartig soll auf die Anforderungen an ein Lüftungskonzept eingegangen werden, das seit Neufassung der DIN 1946-6 im Jahr 2009 verpflichtend für Wohngebäude bei Neubau und Sanierung mit relevanten Verbesserungen der Luftdichtheit des Gebäudes ist. Relevante Verbesserungen sind ein Austausch von mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster bzw. die Sanierung von mehr als 1/3 der Dachfläche bezogen auf jede einzelne Wohneinheit. Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen, die bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen einen ausreichenden Luftwechsel sicher stellen. Die Stufen sind:

  • Lüftung zum Feuchteschutz: Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sicher gestellt sein.
  • Reduzierte Lüftung: Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
  • Nennlüftung: Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
  • Intensivlüftung: Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

 
Insbesondere bei der Lüftungsstufe 1 (Lüftung zum Feuchteschutz) muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen fordern, wenn die Luftzufuhr über vorhandene Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nicht ausreicht, um den Luftaustausch zum Feuchteschutz sicher zu stellen. Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität fordert die Norm immer den Einbau von Lüftungstechnik. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Anlagen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Die Berechnungen sind ohne Softwarehilfe möglich, dennoch bietet der Markt eine Vielzahl von Programmen an, so dass auch Planer ohne längeres Normenstudium in die Lage versetzt werden, ein Lüftungskonzept zu erstellen.

 

Beispiele

Drei typische Fälle bei bestehenden Wohnobjekten können unterschieden werden: Einbau von Lüftungstechnik (1) im Rahmen einer umfangreichen energetischen Sanierung zur Verbesserung der Raumlufthygiene und Reduzierung der Lüftungswärmeverluste; (2) zur Vermeidung von Schimmelbildung, meist nach Schadenfällen, bei nicht oder nur teilsanierten Gebäuden und (3) zur Reduzierung von Kellerfeuchte in unbeheizten Kellern, meist in Verbindung mit einer höherwertigen Nutzung.

 
Bei energetischen Sanierungen kann eine Lüftungsanlage in Bezug auf die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste elementarer Baustein für ein förderfähiges Sanierungskonzept sein. Die KfW fördert z.B. bei Einzelmaßnahmen den Einbau von vollwertiger Lüftungstechnik mit erhöhten Zuschüssen („Lüftungspaket“). Darüber hinaus ist unabhängig von Energieeinsparung und Förderung der Einbau aufgrund der verbesserten Luftdichtheit eines sanierten Gebäudes empfehlenswert, wenngleich nicht zwingend erforderlich, da im Rahmen eines Lüftungskonzeptes als Mindestmaßnahme für einen nutzerunabhängigen Luftwechsel zum Feuchteschutz in der Regel auch Fensterfalzlüfter ausreichen würden. Im Beispielfall wurde ein bestehendes Einfamilienhaus zu einem KfW-geförderten Effizienzhaus 55 ertüchtigt und im Zuge der Sanierung neben Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke die Fenster ausgetauscht. Als Heizung kam eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Einsatz, deren Primärenergiewerte alleine für die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 nicht ausgereicht hätten. Mittels Einbau einer zentralen Lüftungsanlage – hier im Dachboden – wurden jedoch die Anforderungswerte durch weitere Reduzierung des Heizwärmebedarfs problemlos eingehalten. Die Verrohrung erfolgte sternförmig ausgehend von Verteilerkästen in einem Schacht neben dem Treppenhaus und weiter über Flachkanäle in einer abgehängten Decke.

Schimmelpilzschäden kommen in der Praxis sehr häufig bei Altbauten nach einem Fenstertausch ohne lüftungstechnische Maßnahmen vor. Dabei spielt selbstverständlich die Lüftungstätigkeit der Bewohner eine maßgebliche Rolle. Häufigste Fälle bei Einbau von Lüftungstechnik sind vermietete Etagenwohnungen, bei denen weniger die Energieeinsparung als die sichere Vermeidung erneuter Schäden im Vordergrund steht. Fensterfalzlüfter sind bei nachlässigem Lüftungsverhalten bei Altbauten oft nicht ausreichend, Schimmelpilzbildung zu vermeiden, weshalb hier aktive Lüftungssysteme zum Einsatz kommen sollten. Im Beispielfall kam es in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus aus den 60er Jahren unter dem Flachdach mit weitgehend ungedämmter Betonattika nach Mieterwechsel zu erheblichen Schimmelpilzproblemen im Bereich der Deckenanschlüsse, Außenecken und Fensterlaibungen. Die Fenster waren bereits viele Jahre zuvor, jedoch ohne Fensterfalzlüfter, erneuert worden. Bautechnische Untersuchungen zeigten nur an einigen wenigen Stellen geringfügige Unterschreitungen des zur Bauzeit geltenden Mindestwärmeschutzes, jedoch erhebliche Nachlässigkeiten der Bewohner mit Luftfeuchten in den Schlafräumen von häufig oberhalb 70% r.F. Als Problemlösung wurden deshalb in allen Aufenthaltsräumen in Abstimmung mit der Hausverwaltung (Veränderungen an der Außenwand sind zustimmungsbedürftige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum) Reversierlüfter mit Feuchtesensoren und im Bad ein an den Lichtschalter gekoppelter Abluftventilator mit Nachlauf eingebaut.

Zuletzt soll ein Beispiel für den nachträglichen Einbau von Lüftungstechnik im Keller dargestellt werden. In Altbaukellern kommt es häufiger zu hohen Luftfeuchten v.a. im Sommer, weil in dieser Jahreszeit der Wassergehalt der Außenluft hoch ist und die relative Luftfeuchte im meist deutlich kühleren Keller erhöht. Zusätzlich kommen meist noch Abdichtungsprobleme der Kellerwände und ein Feuchtigkeitseintrag über das Erdreich hinzu. Da Abdichtungsmaßnahmen an Bestandskellern sehr aufwändig sind, ist eine der ersten Maßnahmen zur Verbesserung in solchen Kellern eine relativ kostengünstige feuchtegesteuerte Abluftanlage, die v.a. im Sommerfall die Luftfeuchte dadurch reduziert, dass die Steuerung nur dann ventilatorgestützt lüftet, wenn der Wassergehalt der Außenluft geringer als der der Kellerluft ist und so ein Luftaustausch zu einer Trocknung beiträgt. Dies bedeutet, dass die Anlage v.a. nachts und an kühlen Tagen lüftet. Im Sommer kann es vorkommen, dass deshalb tagelang nicht gelüftet wird, weshalb der unterstützende Einsatz eines Kondenstrockners zu empfehlen ist. Der Dauerbetrieb eines Kondenstrockners würde allerdings im Gegensatz zur Lüftungsanlage erhebliche Strommengen verbrauchen, weshalb zumindest mittelfristig eine automatisierte Kellerlüftung Vorteile hat. Wichtig bei solchen Anlagen ist, dass durch ein richtig installiertes Rohrsystem mit regelbaren Ventilen eine vollständige Durchströmung des gesamten Kellers sicher gestellt wird