Immer wieder begegnen wir so genannten Schimmelpilzsanierungen, bei denen die Anwendung von Desinfektionsmitteln und die Wiederherstellung der sichtbaren Oberflächen als fachgerechte Sanierung dargestellt wird. Fachgerecht ist dagegen nur die tatsächliche Entfernung von mikrobiellen Bestandteilen, was in der Regel einen Rückbau von betroffenen Bauteilen bedeutet.
In zahlreichen mikrobiologischen Untersuchungen von Desinfektionen nach einem auf diese Weise bekämpften Schimmelbefall hat sich gezeigt, dass eine effektive Abtötung mit Desinfektionsmitteln in der Praxis einen geringen Effekt hat und nach wie vor sowohl keimfähige wie auch sonstige Schimmelpilzbestandteile zurück bleiben, die negative Einflüsse auf die Gebäudenutzer haben können. Dies liegt unter anderem daran, dass in der Praxis ein wirklich flächendeckender Einsatz von Desinfektionsmittel in der notwendigen Konzentration und Einwirkzeit nicht möglich ist – es gibt immer Ecken, wo das Desinfektionsmittel nicht hingelangt, ganz zu schweigen von einer Wirkung in Hohlräumen oder in den Tiefen eines Bauteils.
Insbesondere die Desinfektion von Estrichdämmschichten, die immer wieder von verschiedenen Herstellern als effektiv propagiert wird, hat sich in der Praxis bei genauerem Hinsehen kaum bewährt, da eine flächendeckende Verteilung des Mittels auch im Flutverfahren kaum gelingt und sich bei nachfolgenden Probenahmen in der Regel noch erhebliche mikrobielle Belastungen nachweisen lassen. Gleiches gilt für die Hohlraumvernebelung bzw. für das Ausschäumen. Der Verfasser hat nach zahlreichen solcher Desinfektionsmaßnahmen Probenahmen durchgeführt, die praktisch immer eine kritische Belastung der desinfizierten Bereiche, auch mit keimfähigem Material, nachweisen konnten. Darüber hinaus können manche Desinfektionsmittel sehr nachteilige Wirkungen auf die spätere Bewohnbarkeit haben und zu Schäden an der Bausubstanz führen.
So ist es nicht verwunderlich, dass der nach wie vor als Leitfaden bei Schimmelpilzsanierungen heranzuziehende Schimmelpilzsanierungsleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) von 2005 die mechanische Entfernung von Schimmel, das heißt in der Regel den Rückbau von mit Schimmel befallenen Baustoffen und keine Desinfektion vorsieht. In einer Pressemeldung des UBA von 2009 wird aufgrund gängiger Praxis in der Sanierungsbranche nochmals explizit darauf hingewiesen, dass eine fachgerechte Sanierung ohne Desinfektionsmittel erfolgen soll. Schließlich befindet sich nur ein kleiner Teil des Schimmelpilzes auf der einem Desinfektionsmittel zugänglichen Oberfläche, der Großteil des Pilzes ist im Untergrund verwachsen und bildet dort ein wachstumsfähiges Geflecht, Myzel genannt, das nach Bekämpfungsmaßnahmen neu auskeimen kann.
Ursachenklärung und -beseitigung
Erster Schritt im Rahmen der Sanierungsplanung ist selbstverständlich die Ursachenklärung und -beseitigung. Bei nicht ganz so offensichtlichen Kondensationsschäden, etwa bei Lüftungsproblemen oder in Kellern, stellen wir häufig eine fehlende Ursachenbeseitigung und folglich einen baldigen Neubefall fest.
Während ein kleinerer Schimmelpilzbefall von nicht immunsupprimierten Bewohnern selbst entfernt werden kann, ist ansonsten der Einsatz einer Fachfirma erforderlich, die über ausreichende Kenntnisse zu mikrobiologischen Zusammenhängen, bautechnischen Grundlagen, Trocknungstechnik, staubreduziertem Rückbau, Abschottung von Sanierungsbereichen und Feinreinigung verfügt. Auch wenn es hierfür bisher keinen vorgeschriebenen Sachkundenachweis, wie z.B. gemäß TRGS 519 bei Asbestsanierungen, gibt, haben sich in unserer Praxis v.a. durch den Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS) zertifizierte Firmen bewährt, die es leider im Bundesgebiet noch nicht flächendeckend gibt.
Wie bei anderen Schadstoffsanierungen auch, steht an erster Stelle der Sanierungsvorbereitung eine Gefährdungsbeurteilung für die Gebäudenutzer und das Sanierungspersonal, nach der die Schutzmaßnahmen und der Rückbau geplant werden. Hierbei, wie auch bei der Ursachenklärung und Sanierungsüberwachung wird der Einsatz eines fachkundigen Gutachters empfohlen, da Sanierungsfirmen mit der Begutachtung i.d.R. überfordert sind bzw. bei der Sanierungsüberwachung in Interessenkonflikte geraten. Die Mitgliedschaft des Gutachters im Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V. (VDB) ist ein hilfreiches Auswahlkriterium, da dort Fortbildungen verpflichtend sind.
Gesundheitliches Risiko bei der Schimmelbeseitigung
2006 hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 858 „Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“ herausgebracht, in der ähnlich wie bei der Asbest- oder KMF-Sanierung Vorgaben zum Arbeitsschutz in Bezug auf Abschottungsmaßnahmen, Unterdruckhaltung, staubarmes Arbeiten und persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemacht werden. Bei größeren Rückbauarbeiten kann auf eine Abschottung mit Unterdruckhaltung kaum verzichtet werden, allerdings gibt es zwischenzeitlich sehr leistungsfähige Absaugsysteme, die mit einem Volumenstrom von mehreren 1000m³/h direkt im Abbruchbereich einen starken Unterdruck erzeugen, so dass Pilz- und Abbruchmaterial direkt an der Quelle abgesaugt werden und folglich eine umfangreiche Abschottung nicht erforderlich ist (so genanntes D-MIR®-Verfahren). Der Investitionsaufwand für ein solches Absaugsystem ist überschaubar, so dass es verwundert, dass bisher nur wenige Firmen dieses System anbieten.
Das Tragen von PSA, d.h. einem atmungsaktiven Ganzkörperanzug mit Atemschutz gemäß Gefährdungsklasse hat sich bei Sanierungsfirmen zwischenzeitlich weitgehend etabliert.
Jedes Material erfordert individuelle Behandlung
Bei der Sanierung müssen die mit Schimmelpilz befallenen Materialien, sofern möglich, gereinigt und ansonsten beseitigt werden. Die Reinigung von glatten Oberflächen wie Glas ist problemlos möglich, aber bereits bei Fliesen ist dies aufgrund der porösen Fugen schwierig. Bei befallenem Putz ist ein Abtrag durch Abfräsen oder Abschlagen unumgänglich, Gipskartonplatten sollten vollständig und mit großem Sicherheitsabstand zu den Befallsflächen ausgetauscht werden, gleiches gilt für Dämmstoffe im Befallsbereich. Bei vielen Dämmstoffen ist ein Schimmelpilzbefall nur im Labor erkennbar, deshalb sollte ein Austausch von Dämmstoffen möglichst großzügig oder gemäß Laborbefunden erfolgen. Naturdämmstoffe sind bei Feuchteschäden i.d.R. stark betroffen und folglich selten zu halten. Selbst Polystyroldämmungen in Fußbodenaufbauten sind meist nach mehreren Wochen Feuchtigkeit so stark mikrobiell belastet, dass ein Austausch zu empfehlen ist. Holz kann meist abgeschliffen oder -gehobelt werden, wobei eine evtl. Restkontamination an Anschlussstellen, Fugen und Rissen berücksichtigt werden sollte.
Feuchte Bauteile müssen entfernt oder getrocknet werden. Sollten diese bereits von Schimmelpilz befallen sein, ist eine Trocknung unnötig, da ohnehin ein Rückbau erforderlich ist. Gerade bei Bodenaufbauten, die z.T. nach lange unbemerkten Feuchteschäden über Jahre durchnässt waren, ist eine Trocknung sinnlos, da eine relevante Verkeimung mehr als wahrscheinlich ist. Anstatt eine aufwändigen Begutachtung durchzuführen, macht es hier mehr Sinn gleich mit dem Rückbau zu beginnen.
Besonders kritisch: Estrichdämmschichten
Seit Mitte 2013 bietet das Umweltbundesamt den Entwurf einer Bewertungsmatrix für die mikrobielle Belastung von Dämmschichten in Bodenaufbauten an. Auch wenn die Beurteilungskriterien noch sehr in Diskussion sind, sind sich die meisten Experten mit dem Umweltbundesamt darin einig, dass bei monate- oder gar jahrelangen Standzeiten von Feuchtigkeit in Estrichdämmschichten ein Austausch kaum zu vermeiden ist, da die mikrobiellen Belastungen in der Regel weit oberhalb der diskutierten Werte liegen und bei Verbleib des Bodens neben gesundheitlichen Gefährdungen durch partikel- und gasförmige Emissionen von Schimmelpilzen aus dem Bodenaufbau auch geruchliche Beeinträchtigungen drohen. Folglich wird auch in vorgenanntem Entwurf bei sehr langen Standzeiten der Feuchtigkeit keine Probenahme sondern gleich ein Rückbau empfohlen.
Feinreinigung
Nach Abschluss der Schimmelpilzsanierung ist eine Feinreinigung vor Einbringen neuer Materialien und vor Beginn der Wiederherstellungsmaßnahmen vorzunehmen. Durch die Feinreinigung sollen Sporen und Pilzbruchstücke entfernt werden, d.h. es ist eine absolute Staubfreiheit anzustreben, wobei sämtliche Oberflächen mit einem leistungsfähigen Staubsauger mit Feinstaubfilter (H-Klasse-Filter) abgesaugt werden. Beim Absaugen sollte ein langborstiger Bürstenaufsatz verwendet werden, mit dem die Partikel von den Oberflächen mechanisch abgelöst werden können. In der Umgebung des Befalls befindliche, jedoch nicht direkt befallene Textilien sollten anschließend möglichst heiß gewaschen werden, Polstermöbel je nach Befallsstärke evtl. entsorgt werden. Bei der Reinigung nicht vergessen werden sollten z.B. auch Heizkörper oder Filter von Lüftungsgeräten.
Nach Abschluss der Feinreinigung und vor Beginn der Wiederherstellungsmaßnahmen sollte eine mikrobiologische Freimessung zum Nachweis, dass keine erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen mehr vorliegen, vorgenommen werden.
Fachgerechte bauliche Maßnahmen nach der Sanierung, wie etwa die Dämmung von Wärmebrücken oder die Abdichtung von feuchtebelasteten Bauteilen, verhindern erneuten Schimmelpilzbefall und sind im Rahmen der Schadensbegutachtung und -beseitigung zu planen.
Lesen Sie hier einen Bericht über eine durch uns überwachte Schimmelpilzsanierung